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AML – Anti-Money Laundering (Geldwäscheprävention)

Einleitung

AML (Anti-Money Laundering) bezeichnet sämtliche gesetzlichen, organisatorischen und operativen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Der Begriff umfasst sowohl regulatorische Anforderungen als auch deren praktische Umsetzung in Unternehmen.

Definition

AML beschreibt die Gesamtheit aller Maßnahmen zur:

  • Verhinderung der Einschleusung illegaler Vermögenswerte
  • Aufdeckung verdächtiger Transaktionen
  • Meldung von Verdachtsfällen
  • Sicherstellung regulatorischer Compliance

Rechtlicher Rahmen

In Deutschland basiert AML insbesondere auf:

  • dem Geldwäschegesetz
  • europäische Verordnung (AMLR)
  • europäischen Richtlinien (EU-Geldwäscherichtlinien)
  • internationalen Standards der Financial Action Task Force

Zentrale Bestandteile von AML

  • Risikobasierter Ansatz
  • Sorgfaltspflichten (KYC)
  • Transaktionsmonitoring
  • Verdachtsmeldungen
  • Interne Sicherungsmaßnahmen

Praxisrelevanz

AML ist ein zentraler Bestandteil:

  • des Risikomanagements
  • der Compliance-Funktion
  • der Aufsichtspraxis

Unternehmen müssen sicherstellen, dass AML-Systeme wirksam, dokumentiert und prüfungssicher sind.

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