Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG)
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Versicherungsaufsichtsgesetz
Paragraph | Bezeichnung |
| § 52 VAG | Verpflichtete Unternehmen |
| § 53 VAG | Interne Sicherungsmaßnahmen |
| § 54 VAG | Allgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf den Bezugsberechtigten |
| § 55 VAG | Verstärkte Sorgfaltspflichten |