Verordnung über die Bestimmung von Dokumenten, die zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geldwäschgesetz zu identifizierenden Person zum Zwecke des Abschlusses eines Zahlungskontovertrags zugelassen werden (ZldPrüfV)
Es erfolgt eine direkte Verlinkung zu JURIS-Online - damit wird gewährleistet, das stets der aktuelle Gesetzestext übermittelt wird.
Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung
Paragraph | Bezeichnung |
| § 1 ZldPrüfV | Weitere Dokumente, die zur Überprüfung der Identität zum Zwecke des Abschlusses eines Zahlungskontovertrags zugelassen werden |