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Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)

Einleitung

Auslegungs- und Anwendungshinweise konkretisieren gesetzliche Anforderungen und geben Orientierung für die praktische Umsetzung.

Definition

AuA sind Interpretationen und Leitlinien zur Anwendung des GwG.

Herausgeber

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Deutsche Kreditwirtschaft (ehemals)
  • Regierungspräsidum
  • Kammern
  • Funktion

    • Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe
    • Unterstützung der Praxis
    • Orientierung für Prüfungen

    Praxisrelevanz

    AuA sind entscheidend für:

    • Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
    • Vorbereitung auf Prüfungen
    • Interpretation von Vorschriften
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