BundesSteuerberaterkammer – Auslegungs- und Anwendungshinweise
Einleitung
Die Bundessteuerberaterkammer stellt Auslegungs- und Anwendungshinweise für Steuerberater zur Verfügung.
Inhaltlicher Schwerpunkt
Die AuA der Steuerberater behandeln insbesondere den risikobasierten Ansatz, die Identifizierung der Beteiligten, wirtschaftlich Berechtigte, Transparenzregisterbezüge, verstärkte Sorgfaltspflichten sowie meldepflichtige Sachverhalte.