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Zuständige Aufsichtsbehörden des Nichtfinanzsektors nach dem Geldwäschegesetz

Überblick

Die Aufsicht über Verpflichtete des Nichtfinanzsektors nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erfolgt in Deutschland überwiegend durch Behörden der Bundesländer. Je nach Verpflichtetengruppe – etwa Immobilienmakler, Güterhändler, Rechtsanwälte oder Steuerberater – sind unterschiedliche Stellen zuständig.

Wie die Aufsicht organisiert ist

Im Gegensatz zum Finanzsektor (BaFin) ist die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor dezentral organisiert. Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach:

  • Bundesland
  • Verpflichtetengruppe
  • zuständiger Kammer oder Behörde


​Im Rahmen der Auslegungs- und Anwendungshinweise gibt es eine gemeinsame  Kooperation der Länder

Aktuelle Dokumente

Gemeinsame Auslegungs- und Anwendungshinweise der Länder der BRD (Stand Juni 2025)

Aktuelle Dokumente

Gemeinsame Auslegungs- und Anwendungshinweise der Länder der BRD (Stand Mai 2023)

Gemeinsame Auslegungs- und Anwendungshinweise der Länder der BRD (Stand März 2021)

Auslegungs- und Anwendungshinweise RP Hessen (Stand Februar 2014)

Weitere offizielle Einstiegsseiten

Weitere Downloads und weiteren Materialien - Übersicht der Aufsichten in den Bundesländern

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