Zuständige Aufsichtsbehörden des Nichtfinanzsektors nach dem Geldwäschegesetz
Überblick
Die Aufsicht über Verpflichtete des Nichtfinanzsektors nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erfolgt in Deutschland überwiegend durch Behörden der Bundesländer. Je nach Verpflichtetengruppe – etwa Immobilienmakler, Güterhändler, Rechtsanwälte oder Steuerberater – sind unterschiedliche Stellen zuständig.
Wie die Aufsicht organisiert ist
Im Gegensatz zum Finanzsektor (BaFin) ist die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor dezentral organisiert. Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach:
- Bundesland
- Verpflichtetengruppe
- zuständiger Kammer oder Behörde
Im Rahmen der Auslegungs- und Anwendungshinweise gibt es eine gemeinsame Kooperation der Länder
Aktuelle Dokumente
Gemeinsame Auslegungs- und Anwendungshinweise der Länder der BRD (Stand Juni 2025)
Aktuelle Dokumente
Gemeinsame Auslegungs- und Anwendungshinweise der Länder der BRD (Stand Mai 2023)
Gemeinsame Auslegungs- und Anwendungshinweise der Länder der BRD (Stand März 2021)
Auslegungs- und Anwendungshinweise RP Hessen (Stand Februar 2014)
Weitere offizielle Einstiegsseiten
Weitere Downloads und weiteren Materialien - Übersicht der Aufsichten in den Bundesländern