Bundesrepublik Jugoslawien
Die Finanzsanktionen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien dienen der Durchführung von Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union und sind nach den Wahlen in der Bundesrepublik Jugoslawien am 24. September 2000 auf Herrn Milosevic und Personen seines Umfelds beschränkt worden. Alle Gelder dieser Personen werden eingefroren. Diesen Personen dürfen keine Gelder mehr direkt oder indirekt bereitgestellt werden. Die Kommission kann Befreiungen zu streng humanitären Zwecken gewähren. Anträge sind über das Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank zu stellen.
Rechtliche Grundlagen