Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste)

In Umsetzung der Resolution 2283 (2016) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen folgend hat der Rat der Europäischen Union am 9. Juni 2016 durch den Beschluss (GASP) 2016/917 den Gemeinsamen Standpunkt 2010/656/GASP gegen die Elfenbeinküste aufgehoben.

Gleichzeitig wurden mit der Verordnung (EU) 2016/907 die in den Verordnungen (EG) Nr. 174/2005 und Nr.560/2005 angeordneten Sanktionen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Somit gelten gegenüber der Elfenbeinküste keine besonderen Restriktionen mehr. Die Elfenbeinküste gilt infolge der Aufhebung oben genannten Gemeinsamen Standpunkts auch nicht mehr als Waffenembargoland im Sinne des Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009.

Beachten Sie bitte, dass die Ausfuhrverbote der §§ 74 ff AWV bis zu deren Änderung weiterhin fortgelten und zu beachten sind.

Daneben gilt das Einfuhrverbot für alle Rohdiamanten mit Herkunft Elfenbeinküste gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/30/GASP ebenfalls fort.

 

___________________________ UNGÜLTIG________________________________________________________________

Die Finanzsanktionen gegen Côte d’Ivoire dienen der Durchführung von Maßnahmen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

Sie beinhalten ein Verbot, bestimmten natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zugute kommen zu lassen. Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die diesen Personen oder Organisationen gehören oder ihrer direkten oder indirekten Kontrolle unterliegen, werden eingefroren.

Die Bundesbank kann im Rahmen der Côte d'Ivoire-Sanktionen Ausnahmegenehmigungen (z. B. für Grundausgaben gelisteter Personen oder für die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union oder der ECOWAS) erteilen. Anträge sind beim Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank zu stellen.

 

Hintergrund und Entwicklungen

In Umsetzung der einschlägigen Beschlüsse des VN-Sicherheitsrates, hat der Rat der Europäischen Union die Gemeinsamen Standpunkte 2004/852/GASP und 2006/30/GASP über Sanktionen gegen die Elfenbeinküste angenommen. Einzelne Vorgaben dieser Standpunkte wurden im Rahmen der Verordnungen (EG) Nr. 174/2005 und 560/2005 umgesetzt.

 

Überblick über die Embargomaßnahmen

Waffenembargo

Nach §69j Abs.. 1 und 2 AWV besteht ein Waffenembargo, d.h. ein Ausfuhrverbot für Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste. Diese Regelung setzt die entsprechende Vorgabe des Gemeinsamen Standpunktes 2004/852/GASP um.

Im Zusammenhang mit der Beschaffung, Ausfuhr oder Herstellung von Rüstungsgütern darf keine technische Hilfe bzw. direkte oder indirekte finanzielle Unterstützung geleistet werden.

Ausrüstung für die interne Repression

Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 174/2005 aufgeführten Ausrüstungen, die zur internen Repression verwendet werden können (z. B. Wasserwerferfahrzeuge), dürfen nicht in die Elfenbeinküste verkauft und ausgeführt werden. In Zusammenhang mit diesen Ausrüstungen darf weder technische Hilfe geleistet, noch finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden.

Einfuhrverbot für Rohdiamanten

Gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/30/GASP besteht ein Einfuhrverbot für alle Rohdiamanten mit Herkunft Elfenbeinküste.

Personenbezogene Sanktionsmaßnahmen

Das Vermögen der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 genannten Personen wird eingefroren. Es dürfen diesen Personen auch keine Gelder und sonstigen Wirtschaftsressourcen zur Verfügung gestellt werden (Bereitstellungsverbot).Für die in Anhang I des Gemeinsamen Standpunktes 2004/852/GASP genannten Personen bestehen Einreise und Durchreiseverbote.

Änderungs-/ Durchführungsverordnung

Verordnung (EG) Nr. 1209/2005 der Kommission vom 27. Juli 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 174/2005 des Rates über Beschränkungen für die Erbringung von Hilfe für Côte d’Ivoire im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten

 

Verordnung (EG) Nr. 250/2006 der Kommission vom 13. Februar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 des Rates über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d'Ivoire

 

Verordnung (EG) Nr. 869/2006 der Kommission vom 14. Juni 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 des Rates über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d'Ivoire

 

Verordnung 1240 / 2008 der Kommission vom 10. Dezember 2008 Ersetzung der Namensliste in Anhang I der EG-VO 560/2005 


 

Verordnung (EU) 1032 / 2010 des Rates vom 15. November 2010 (Cote d'Ivoire)  Änderung der Verordnung (EG) Nr. 174/2005 über Beschränkungen für die Erbringung von Hilfe für Côte d'Ivoire im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten

 

Verordnung (EU) Nr. 25/2011 des Rates vom 14. Januar 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d'Ivoire

 

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 85/2011 des Rates vom 31. Januar 2011 zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d'Ivoire

 

Verordnung (EU) Nr. 330/2011 des Rates vom 6. April 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Côte d'Ivoire

 

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 348/2011 des Rates vom 8. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d'Ivoire

 

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 419/2011 des Rates vom 29. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire

 

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 623/2011 des Rates vom 27. Juni 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d'Ivoire

 

Verordnung (EU) Nr. 668/2011 des Rates vom 12. Juli 2011 (Côte d'Ivoire) Erweiterung der Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen

 

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 949/2011 des Rates vom 22. September 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d'Ivoire

 

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 113/2012 des Rates vom 10. Februar 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Cote d’Ivoire

 

Durchführungsverordnung (EU) Nr.193/2012 des Rates vom 8. März 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire

 

Verordnung (EU) Nr. 617/2012 des Rates vom 10. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 174/2005 des Rates über Beschränkungen für die Erbringung von Hilfe für Côte d’Ivoire im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten

 

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 479/2014 des Rates vom 12. Mai 2014 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire


Durchführungsverordnung (EU) 2015/109 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d´Ivoire

 

Verordnung (EU) 2015/192 des Rates vom 9. Februar 2015 (Côte d'Ivoire) Erweiterung der Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen

 

Durchführungsverordnung (EU) 2015/615 des Rates vom 20. April 2015 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d´Ivoire

Gemeinsame Standpunkte des Rates

Gemeinsamer Standpunkt des Rates 852 / 2004 vom 13. Dezember 2004 Waffenembargo / Reiserestriktionen, Finanzsanktionen gegen Personen im Anhang

 

Gemeinsamer Standpunkt des Rates 483 / 2006 vom 11. Juli 2006 Ersetzung der Namensliste im Anhang des 2004/852/GASP

 

Gemeinsamer Standpunkt des Rates 30 / 2006 vom 23. Januar 2006 Einfuhrverbot für Rohdiamanten

 

Gemeinsamer Standpunkt des Rates 2007 / 761 / GASP vom 22. November 2007 Verlängerung der Maßnahmen

 

Gemeinsamer Standpunkt 2008/873/GASP des Rates vom 18. November 2008 Verlängerung der Maßnahmen

 

Beschluss 2010/656/GASP des Rates vom 29. Oktober 2010 Zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire

 

Beschluss 2010 / 801 / GASP des Rates vom 22. Dezember 2010 (Côte d'Ivoire) u.a. Ausweitung der Reisebeschränkungen

 

Beschluss 2011/17/GASP des Rates vom 14. Januar 2011 (Côte d'Ivoire) Erweiterung des Anhang II – Liste der Personen, Einrichtungen und Unternehmen, gegen die Finanzsanktionen bestehen

 

Beschluss 2011/18/GASP des Rates vom 14. Januar 2011 (Côte d'Ivoire) Erweiterung des Anhang II - Liste der Personen, Einrichtungen und Unternehmen, gegen die Finanzsanktionen bestehen

 

Beschluss 2011/71/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 (Côte d'Ivoire) Erweiterung der Finanzsanktionen

 

Beschluss 2011/221/GASP des Rates vom 6. April 2011(Côte d´Ivoire) Erweiterung und Präzisierung der Finanzsanktionen

 

Beschluss 2011/412/GASP des Rates vom 12. Juli 2011(Côte d'Ivoire) Erweiterung der Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen

 

Durchführungsbeschluss 2011/230/GASP des Rates vom 8. April 2011(Côte d´Ivoire) Reduzierung der Namenslisten

 

Durchführungsbeschluss 2011/261/GASP des Rates vom 29. April 2011 (Côte d´Ivoire) Reduzierung der Namensliste (Anhang II)

 

Durchführungsbeschluss 2011/376/GASP des Rates vom 27. Juni 2011 (Cote d´Ivoire) Reduzierung der Namensliste (Anhang II)

 

Durchführungsbeschluss 2011/627/GASP des Rates vom 22. September 2011 (Côte d´Ivoire) Reduzierung der Namensliste (Anhang II)

 

Durchführungsbeschluss 2012/74/GASP des Rates vom 10. Februar 2011 (Côte d´Ivoire) Reduzierung der Namensliste (Anhang II)

 

Durchführungsbeschluss 2014/271/GASP des Rates vom 12. Mai 2014 (Côte d'Ivoire) Änderung der Namensliste (Anhang II)

 

Beschluss 2014/460/GASP des Rates vom 14. Juli 2014 (Côte d'Ivoire) Ausweitung der Ausnahmen vom Waffenembargo

 

Durchführungsbeschluss (GASP) 2015/118 des Rates vom 26. Januar 2015 (Côte d'Ivoire) Reduzierung der Namensliste (Anhang I)

 

Beschluss (GASP) 2015/202 des Rates vom 9. Februar 2015 (Côte d'Ivoire) Erweiterung der Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen


Durchführungsbeschluss (GASP) 2015/621 des Rates vom 20. April 2015 (Côte d'Ivoire) Änderung der Namenslisten (Anhänge I, II)

 

Beschluss GASP/2016/917 des Rates vom 9. Juni 2016