BaFin

Die BaFin hat den Entwurf Auslegungs- und Anwendungshinweise - Besonderen Teil:  Kreditinstitute zum Geldwäschegesetz (GwG) an die seit dem 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen Änderungen des GwG veröffentlicht.  Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle Kreditinstitutes als Verpflichtete nach dem GwG, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen. Der Besondere Teil ergänzt die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten in seiner Fassung vom 18. Mai 2020.

Entwurf BaFin - Auslegungs- und Anwendungshinweise Besonderer Teil:  Kreditinstitute (Stand Januar 2021)


Die BaFin hat die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu dem Entwurf bis zum 12. Februar 2021 ermöglicht; anbei die öffentlich zugänglichen Stellungnahmen: 

Stellungnahme BVI 

Stellungnahme DK 

Stellungnahme PSD Kiel

Stellungnahme VOEB

Stellungnahme BDIU

Stellungnahme VDB

Stellungnahme VAB

Stellungnahme BFACH

Stellungnahme AKA

Stellungnahme AFME

Stellungnahme EPSM

Stellungnahme VB  Ulm

Stellungnahme IDW

Stellungnahme PVD

Stellungnahme BVZI

Stellungnahme Bundesnotarkammer