Ukraine / Russland
Die Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine sowie die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen dienen der Durchführung von Maßnahmen der Europäischen Union.
Sie beinhalten ein Verbot, bestimmten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz dieser Personen, Organisationen oder Einrichtungen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.
Ferner sind die direkte oder indirekte Finanzierung oder finanzielle Unterstützung sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Europäische Union verboten. Ebenso untersagt ist die Gewährung von Darlehen oder Krediten für bestimmte Zwecke, der Erwerb oder die Ausweitung von Beteiligungen, die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen sowie die unmittelbare oder mittelbare Bereitstellung von Finanzmitteln oder finanzieller Unterstützung an natürliche und juristische Personen auf der Krim oder in Sewastopol bzw. für den dortigen Gebrauch im Zusammenhang mit wesentlichen Ausrüstungen und Technologien.
Dies gilt auch für die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen an natürliche und juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland in Zusammenhang mit Gütern der Gemeinsamen Militärgüterliste sowie mit doppeltem Verwendungszweck. Des Weiteren ist es verboten, unmittelbar oder mittelbar übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen, die von bestimmten Kreditinstituten nach dem 1. August 2014 begeben wurden, zu kaufen, zu verkaufen, sonstige Vermittlungs- oder Hilfsdienste zu erbringen oder anderweitig damit zu handeln.
Die Bundesbank kann im Rahmen dieser Sanktionen unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. für Grundbedürfnisse gelisteter Personen) Ausnahmegenehmigungen erteilen. Anträge auf Erteilung einer Genehmigung sind bei dem Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank zu stellen.
Rechtliche Grundlagen