Zum Hauptinhalt springen

Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Brandenburg

Einleitung

Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor wird in Brandenburg überwiegend durch kommunale Behörden sowie durch berufsständische Kammern wahrgenommen. Die Zuständigkeit richtet sich nach der jeweiligen Verpflichtetengruppe und deren Tätigkeit.


Immobilienmakler und Güterhändler

Für Immobilienmakler und Güterhändler sind in Brandenburg in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Diese nehmen die Aufsicht im Rahmen der gewerberechtlichen und geldwäscherechtlichen Vorschriften wahr.

Rechtsanwälte

Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die zuständige Rechtsanwaltskammer Brandenburg. Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach dem GwG.


Zuständige Stelle:

Rechtsanwaltskammer Brandenburg

Steuerberater

Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Brandenburg, die für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten verantwortlich ist.


Zuständige Stelle:

Steuerberaterkammer Brandenburg

Notare

Die Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer Brandenburg, insbesondere im Hinblick auf immobilienbezogene Transaktionen und Beurkundungen.


Zuständige Stelle:

Notarkammer Brandenburg

Weitere Verpflichtete

Für gewerbliche Verpflichtete ist die Industrie- und Handelskammer ein wichtiger Ansprechpartner für Informationen zur Geldwäscheprävention.


Zuständige Stelle:

IHK Ostbrandenburg

Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)

Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:


Nach oben