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Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Bremen

Einleitung

Im Bundesland Bremen erfolgt die geldwäscherechtliche Aufsicht durch die zuständigen Fachbehörden sowie durch die berufsständischen Kammern. Aufgrund der überschaubaren Verwaltungsstruktur sind die Zuständigkeiten klar zugeordnet.


Immobilienmakler und Güterhändler

Für Immobilienmakler und Güterhändler ist in Bremen die zuständige Wirtschaftsbehörde verantwortlich.


Zuständige Behörde:

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Rechtsanwälte

Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer Bremen.


Zuständige Stelle:

Rechtsanwaltskammer Bremen

Steuerberater

Die Steuerberaterkammer Bremen ist für die Aufsicht über Steuerberater zuständig.


Zuständige Stelle:

Steuerberaterkammer Bremen

Notare

Notarkasse Bayern

Weitere Verpflichtete

Die Industrie- und Handelskammer Bremen unterstützt gewerbliche Verpflichtete bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.


Zuständige Stelle:

IHK Bremen

Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)

Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:


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