Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Hamburg
Einleitung
Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor wird in Hamburg durch Fachbehörden sowie durch berufsständische Kammern wahrgenommen. Die Zuständigkeiten sind klar nach Verpflichtetengruppen differenziert.
Immobilienmakler und Güterhändler
Für Immobilienmakler und Güterhändler ist in Hamburg die zuständige Wirtschaftsbehörde verantwortlich.
Zuständige Behörde:
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Rechtsanwälte
Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Zuständige Stelle:
Rechtsanwaltskammer Hamburg
Steuerberater
Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Hamburg.
Zuständige Stelle:
Steuerberaterkammer Hamburg
Notare
Die Notarkammer Hamburg ist für die Aufsicht über Notare zuständig.
Zuständige Stelle:
Hamburgische Notarkammer
Weitere Verpflichtete
Die Handelskammer Hamburg unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der geldwäscherechtlichen Anforderungen.
Zuständige Stelle:
Handelskammer Hamburg
Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)
Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:
- BRAK (Rechtsanwälte)
- Bundesnotarkammer
- Bundessteuerberaterkammer
- WPK
- Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor