Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Hessen
Einleitung
Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor wird in Hessen durch Regierungspräsidien sowie durch berufsständische Kammern wahrgenommen. Die Zuständigkeiten sind klar nach Verpflichtetengruppen differenziert und orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG). Die Struktur ermöglicht eine gezielte Überwachung der unterschiedlichen Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche.
Immobilienmakler und Güterhändler
Für Immobilienmakler und Güterhändler ist in Hessen insbesondere das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Dieses übernimmt die geldwäscherechtliche Aufsicht im gewerblichen Bereich und überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Risikoanalysen, Kundensorgfaltspflichten und Verdachtsmeldungen.
Zuständige Behörde:
Regierungspräsidium Darmstadt, Kassel und Gießen
Rechtsanwälte
Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die zuständigen Rechtsanwaltskammern. Diese überwachen die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten im Rahmen anwaltlicher Tätigkeiten.
Zuständige Stelle:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Steuerberater
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammern. Diese sind für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie für berufsrechtliche Fragestellungen zuständig.
Zuständige Stelle:
Steuerberaterkammer Hessen
Notare
Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammern. Aufgrund der besonderen Stellung von Notaren im Rechtsverkehr kommt der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften eine zentrale Bedeutung zu.
Zuständige Stelle:
Notarkammer Frankfurt am Main
Weitere Verpflichtete
Für weitere Verpflichtete, insbesondere im gewerblichen Bereich, ist die Industrie- und Handelskammer ein zentraler Ansprechpartner für Informationen zur Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen.
Zuständige Stelle:
IHK Frankfurt
Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)
Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:
- BRAK (Rechtsanwälte)
- Bundesnotarkammer
- Bundessteuerberaterkammer
- WPK
- Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor