Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Nordrhein-Westfalen
Einleitung
Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor wird in Nordrhein-Westfalen durch Bezirksregierungen sowie durch berufsständische Kammern ausgeübt. Die Zuständigkeiten sind klar nach Verpflichtetengruppen strukturiert.
Immobilienmakler und Güterhändler
Für Immobilienmakler und Güterhändler sind die Bezirksregierungen zuständig. Diese übernehmen die Aufsicht im Rahmen der gewerberechtlichen und geldwäscherechtlichen Vorschriften.
Zuständige Behörde:
Bezirksregierung Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold
Rechtsanwälte
Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die regional zuständigen Rechtsanwaltskammern.
Zuständige Stelle:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Steuerberater
Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle:
Steuerberaterkammer Düsseldorf, Westfalen-Lippe und Köln
Notare
Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammern.
Zuständige Stelle:
Westfälischen Notarkammer
Weitere Verpflichtete
Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung geldwäscherechtlicher Anforderungen.
Zuständige Stelle:
IHK Nordrhein-Westfalen
Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)
Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:
- BRAK (Rechtsanwälte)
- Bundesnotarkammer
- Bundessteuerberaterkammer
- WPK
- Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor