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Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Rheinland-Pfalz

Einleitung

Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor wird in Rheinland-Pfalz durch Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie durch berufsständische Kammern wahrgenommen.


Immobilienmakler und Güterhändler

Für Immobilienmakler und Güterhändler sind insbesondere die Struktur- und Genehmigungsdirektionen zuständig.


Zuständige Behörde:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Rechtsanwälte

Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die zuständige Rechtsanwaltskammer.


Zuständige Stelle:

Rechtsanwaltskammer Koblenz

Steuerberater

Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.


Zuständige Stelle:

Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Notare

Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer.


Zuständige Stelle:

Notarkammer Koblenz

Weitere Verpflichtete

Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.


Zuständige Stelle:

IHK Rheinland-Pfalz

Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)

Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:


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