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Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Schleswig-Holstein

Einleitung

Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor erfolgt in Schleswig-Holstein durch Landesbehörden, Kreise und kreisfreie Städte sowie durch berufsständische Kammern.


Immobilienmakler und Güterhändler

Für Immobilienmakler und Güterhändler sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie zuständige Landesbehörden verantwortlich.

Rechtsanwälte

Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein.


Zuständige Stelle:

Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein

Steuerberater

Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.


Zuständige Stelle:

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Notare

Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer Schleswig-Holstein.


Zuständige Stelle:

Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Weitere Verpflichtete

Die Industrie- und Handelskammern sind zentrale Ansprechpartner für Unternehmen.


Zuständige Stelle:

IHK Schleswig-Holstein

Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)

Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:


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