Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor – Thüringen
Einleitung
Die geldwäscherechtliche Aufsicht im Nichtfinanzsektor erfolgt in Thüringen durch das Landesverwaltungsamt sowie durch berufsständische Kammern.
Immobilienmakler und Güterhändler
Für Immobilienmakler und Güterhändler ist das Landesverwaltungsamt Thüringen zuständig.
Zuständige Behörde:
Freistaat Thüringen – Landesportal
Rechtsanwälte
Die Aufsicht über Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen.
Zuständige Stelle:
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Steuerberater
Steuerberater unterliegen der Aufsicht der Steuerberaterkammer Thüringen.
Zuständige Stelle:
Steuerberaterkammer Thüringen
Notare
Die geldwäscherechtliche Aufsicht über Notare erfolgt durch die Notarkammer Thüringen.
Zuständige Stelle:
Notarkammer Thüringen
Weitere Verpflichtete
Die Industrie- und Handelskammern unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Zuständige Stelle:
IHK Erfurt, Südthüringen und Ostthüringen zu Gera
Relevante Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA)
Für die praktische Umsetzung sind insbesondere relevant:
- BRAK (Rechtsanwälte)
- Bundesnotarkammer
- Bundessteuerberaterkammer
- WPK
- Zuständige Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor